| Riesterrente |
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Der Staat fördert Ihre private Altersversorgung Die Situation heute: Immer weniger Beitragszahler müssen künftig für immer mehr Rentner aufkommen. Dabei reicht die gesetzliche Rente bereits heute kaum aus. Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt weiter. Diese zusätzliche Versorgungslücke soll privat geschlossen werden. Damit die finanzielle Belastung für jeden Einzelnen möglichst gering bleibt, beteiligt sich der Staat an Ihren Aufwendungen. Wer wird gefördert? Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Nachträglich wurden auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Selbstständige hingegen werden nicht gefördert. Wie erhalte ich die Förderung? Sie können den Versicherer mit einem Dauerzulagenantrag einmalig beauftragen, jedes Jahr für Sie die Zulagen automatisch zu beantragen. Ändern sich Ihre Lebensumstände (z. B. Heirat, Geburt) teilen Sie dies einfach mit. Staatliche Förderung der zusätzlichen privaten Altersversorgung Sie können 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind vom Staat erhalten. Jetzt noch attraktiver: Für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder wurde die Kinderzulage auf 300 Euro angehoben. Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung (Eigenleistung plus Zulagen) 4 % Ihres letztjährigen Bruttojahreseinkommens betragen. Auf so viel Geld sollten Sie keinesfalls verzichten! Das Sahnehäubchen – zusätzlicher Steuervorteil Durch einen Sonderausgabenabzug von maximal 2.100 Euro können Sie zusätzliche Steuervorteile nutzen. Die Zulagen werden dabei mit der Steuerersparnis verrechnet. Ob Sie diese Vorteile nutzen können, erläutern wir Ihnen gerne. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf
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