Basisrente PDF Drucken E-Mail

 

Immer weniger Beitragszahler - immer mehr Rentner. Bereits heute reicht die gesetzliche Rente nur für das Nötigste.

Experten warnen: diese Entwicklung wird sich weiter verschärfen und raten dringend zur privaten Vorsorge.

Ihre Beiträge zur Basis-Versorgung werden mit einem völlig neuartigen Sonderausgabenabzug von jährlich bis zu 20.000,- Euro pro steuerpflichtiger Person (bei Verheirateten bis zu 40.000,- Euro) gefördert.

Diese Förderung gilt für

  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die berufsständischen Versorgungswerke und
  • die private Basis-Rente.

Diese immens hohe Förderung baut sich stufenweise auf. Im Jahre 2006 konnten 62% der Beiträge (entspricht max. 12.400,- Euro, bei Verheirateten 24.800,- Euro) abgesetzt werden. In den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag bis zum Jahre 2025 jährlich um 2% bzw. max 400,- Euro pro Person.

Im Gegenzug wird schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten umgestellt.

Der Gesetzgeber fördert Ihre private Basisrente, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:

  • lebenslange Rentenzahlung frühestens ab Alter 62
  • Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, vererbt, kapitalisiert oder veräußert werden

Die Basisrente ist Hartz IV-sicher

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