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Was kann alles versichert werden? Versichert werden kann das gesamte fotografische und filmische Gerät samt Zubehör. Auch Unterwasserequipment kann mitversichert werden. Welche Gefahren sind versichert? Der Versicherungsschutz trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, insbesondere: - Fallen lassen
- Verlieren
- Beraubung und Beschädigung
- Diebstahl und Einbruchdiebstahl
- Höhere Gewalt
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Transportmittelunfall
- Leitungswasser
- aufgegebenes Fluggepäck, das nicht ankommt
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich die Standardgefahren wie z.B. Kriegsereignisse, Kernenergie und Vorsatz. Wo gilt die Versicherung überall? Der Versicherungsschutz gilt weltweit während der Ruhe- und Gebrauchszeiten im Studio, in der Wohnung, auf Reisen und im Kraftfahrzeug. Muss ich eine Geräteliste führen? Ja. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht zwingend Ihren gesamten Gerätebestand versichern müssen, sondern nur die Geräte versichern, die Sie versichern wollen. Damit sparen Sie Beiträge! Welcher Wert gilt versichert? Die Wertbestimmung der einzelnen Geräte überlassen wir weitestgehend Ihnen. Als Maximum gilt der aktuelle Neuwert des jeweiligen Geräts. Sie können aber auch beliebige niedrigere Werte wählen (feste Taxe). Was gilt bei Diebstahl aus dem KFZ? In unserer KOMFORT-Versicherung genießen Sie unbegrenzten Versicherungsschutz bei Tag. In der Nacht gilt dies auch für Fahrtunterbrechungen bis zu 2 Stunden. Bei Diebstahl aus dem unbeaufsichtigten KFZ gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %. Kann ich Leihequipment mitversichern? Leihequipment ist automatisch bis zu einem Wert von € 2.500.- beitragsfrei mitversichert. Bei Leihvorgängen bis zu diesem Wert brauchen Sie uns nicht zu informieren. Auch höherwertiges Leihequipment kann auf Anfrage mitversichert werden. Was gilt beim Zelten/Campen? Hier gilt der volle Versicherungsschutz. Lediglich der Diebstahl aus dem unbeaufsichtigten Zelt ist nicht mitversichert. Wie funktioniert das Schadenfreiheitsrabattsystem? Bei Schadenfreiheit vermindert sich die Selbstbeteiligung nach 2 schadenfreien Jahren jährlich um 1/3. D.h. nach 4 schadenfreien Jahren haben Sie keine Selbstbeteiligung mehr und zahlen weiter den niedrigen Beitrag! Was ist sonst noch wichtig? Der Versicherer übernimmt im Schadenfall außerdem die Kosten eines Leihgerätes bis zu 3 % der jeweiligen Versicherungssumme für eine Dauer von bis zu 10 Tagen. Die Versicherung gilt für den Versicherungsnehmer und jede andere berechtigte Person (z.B. Assistent), solange die versicherten Sachen unentgeltlich überlassen werden. Es werden grundsätzlich nur Jahresverträge übernommen! Jahresprämien: 3,3 % ohne Selbstbeteiligung 2,8 % mit € 125,- Selbstbeteiligung je Schadensfall 2,3 % mit € 250,- Selbstbeteiligung je Schadensfall Die Mindestprämie beträgt € 100.-. Alle Prämien/Prämiensätze zzgl. 19% Versicherungssteuer! Für die versicherten Geräte sollten Anschaffungsrechnungen bzw. andere geeignete Eigentumsnachweise vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, reichen Sie bitte entsprechende Bildnachweise mit dem Antrag ein. Zum Abschluss dieser Versicherung benötigen wir einen Antrag und ein Geräteverzeichnis mit Typ, Gerätenummer, Versicherungswert und bei Objektiven auch Brennweite/Lichtstärke. Die Abwicklung erfolgt bequem per Fax bzw. Email. Bedingungen Das Nähere regeln die Bedingungen, die Sie sich hier downloaden können. Download:
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