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Was kann alles versichert werden? Versichert werden kann das gesamte fotografische und filmische Gerät sowie die elektronische Ausstattung Ihres Studios (EDV, Fax, Kopierer, Telefonanlage, etc.). Auch Unterwasserequipment kann mitversichert weden. Welche Gefahren sind versichert? Der Versicherungsschutz trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, insbesondere: - Fallen lassen
- Verlieren
- Beraubung und Beschädigung
- Diebstahl und Einbruchdiebstahl
- Höhere Gewalt
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Transportmittelunfall
- Leitungswasser
- aufgegebenes Fluggepäck, das nicht ankommt
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich die Standardgefahren wie z.B. Kriegsereignisse, Kernenergie und Vorsatz. Wo gilt die Versicherung überall? Die Versicherung gilt für beweglich versicherte Geräte weltweit während der Ruhe- und Gebrauchszeiten im Studio, in der Wohnung, auf Reisen und im Kraftfahrzeug. Für stationär versicherte Geräte gilt der Versicherungsschutz an den gemeldeten Versicherungsorten. Muss ich eine Geräteliste führen? Nein. Sie haben die Wahl zwischen dem Führen einer Geräteliste (Einzeldeklaration) und der Angabe einer pauschalen Versicherungssumme (Pauschaldeklaration). Welcher Wert gilt versichert? Bei der Einzeldeklaration überlassen wir die Wertfestlegung für jedes einzelne Gerät weitestgehend Ihnen. Maximal können Sie den Neuwert wählen. Bei der Einzeldeklaration geben Sie nur die Geräte an, die Sie versichern wollen und sparen somit Beitrag. Bei der Pauschaldeklaration gilt generell der Neuwert aller versicherbaren Geräte. Für Zukäufe während des Versicherungsjahres gilt eine zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme von 10 % der Pauschalversicherungssumme. Mehrkosten für Technologiefortschritt werden bis zu 110 % der jeweiligen Versicherungssumme ersetzt. Was gilt bei Diebstahl aus dem KFZ? In unserer PREMIUM-Versicherung genießen Sie unbegrenzten Versicherungsschutz bei Tag und Nacht. Bei Diebstahl aus dem unbeaufsichtigten KFZ gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %. Kann ich Leihequipment mitversichern? Leihequipment ist automatisch bis zu einem Wert von € 5.000.- beitragsfrei mitversichert. Bei Leihvorgängen bis zu diesem Wert brauchen Sie uns nicht zu informieren. Auch höherwertiges Leihequipment kann auf Anfrage mitversichert werden. Was gilt beim Zelten/Campen? Hier gilt der volle Versicherungsschutz. Selbst der Diebstahl aus dem unbeaufsichtigten Zelt ist mitversichert. Wie funktioniert das Schadenfreiheitsrabattsystem? Bei Schadenfreiheit vermindert sich die Selbstbeteiligung nach 2 schadenfreien Jahren jährlich um 1/3. D.h. nach 4 schadenfreien Jahren haben Sie keine Selbstbeteiligung mehr und zahlen weiter den niedrigen Beitrag! Was ist sonst noch wichtig? Der Versicherer übernimmt im Schadenfall außerdem die Kosten eines Leihgerätes bis zu 3 % der jeweiligen Versicherungssumme für eine Dauer von bis zu 10 Tagen. Die Versicherung gilt für den Versicherungsnehmer und jede andere berechtigte Person (z.B. Assistent), solange die versicherten Sachen unentgeltlich überlassen werden. Es werden grundsätzlich nur Jahresverträge übernommen! Kosteneinsparung durch Aufteilung in stationäre und beweglich eingesetzte Geräte Wenn Sie z. B. insgesamt € 15.000,– versichern möchten, aber nie mehr als € 10.000,– dabei haben, zahlen sie für den stationären Anteil von € 5.000,– nur einen Bruchteil des Prämiensatzes, der für die beweglich eingesetzten € 10.000,– gilt und sparen somit deutlich an Beitrag. Sie brauchen dabei nicht zu benennen, welches einzelne Gerät beweglich oder stationär eingesetzt wird, sondern nur, welcher Anteil der Gesamtsumme für den beweglichen und welcher für den stationären Einsatz gelten soll. Der Prämiensatz beträgt bei Versicherungssummen bis € 37.500,- - ohne Selbstbeteiligung
stationär 0,9 % beweglich 2,9 % - mit € 250.- Selbstbeteiligung
stationär 0,7 % beweglich 2,3 % - mit € 500.- Selbstbeteiligung
stationär 0,6 % beweglich 1,9 % Der Prämiensatz beträgt bei Versicherungssummen mehr als € 37.500,- - ohne Selbstbeteiligung
stationär 0,8% beweglich 2,5% - mit € 250.- Selbstbeteiligung
stationär 0,6% beweglich 2,0% - mit € 500.- Selbstbeteiligung
stationär 0,5% beweglich 1,7%
Die Mindestprämie beträgt € 250.- p.a.. Alle Prämien/Prämiensätze zzgl. 19% Versicherungssteuer! Für die versicherten Geräte sollten Anschaffungsrechnungen bzw. andere geeignete Eigentumsnachweise vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, reichen Sie bitte entsprechende Bildnachweise mit dem Antrag ein. Zum Abschluss dieser Versicherung benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Falls Sie die Einzeldeklaration wählen, ist zusätzlich ein Geräteverzeichnis mit Typ, Gerätenummer, bei Objektiven auch Brennweite und Lichtstärke und Versicherungswert erforderlich. Die Abwicklung erfolgt bequem per Fax bzw. Email. Bedingungen Das Nähere regeln die Bedingungen, die Sie sich hier downloaden können. Download:
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